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Die Förderung Charge@BW ist zurück

  • 24. Aug. 2023
  • 1 Min. Lesezeit

Die Förderung Charge@BW wurde neu aufgesetzt mit einer Laufzeit bis Mitte Juni 2024. Entweder 40% oder bis zu 2.500€ pro Ladepunkt können gefördert werden. Bei Wohnungseigentümergesellschaften gilt dasselbe pro Ladeplatz, da für WEGs ausschließlich die Installationskosten übernommen werden.


Relevante Daten und Fakten:


  • Förderbrechtigte: Natürliche und Juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg

  • Laufzeit: bis 30.06.2024

  • Fördergegenstand: Anschaffung von Ladeinfrastruktur, Installationskosten von Ladeinfrastruktur

  • Förderhöhe: Pro Ladepunkt/Ladeplatz max. 2.500 EUR oder max. 40% Förderquote

  • Fördermindesthöhe: Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mindestens 5.500 Euro


Was kann gefördert werden:


  • Sie installieren bzw. leasen, mieten oder contracten öffentlich zugängliche Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).

  • Sie führen vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg durch.

  • Sie betreiben die geförderte Infrastruktur (Ladeinfrastruktur und Netzanschluss) mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg. Bei Leasing, Miete, Contracting beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.

  • Sie können die Förderung für maximal 250 Ladepunkte bzw. Ladeplätze in der Programmlaufzeit bekommen.


 
 
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