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Wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur bald verpflichtend?

  • 31. Juli 2024
  • 1 Min. Lesezeit

Die Energy Performance of Buildings Directive (EPBD) der Europäischen Kommission ist Teil des klimapolitischen Großprojektes „Fit for 55″ und trat am 28. Mai 2024 in Kraft. Sie besagt, dass ab 2027 eine vorgegebene Anzahl von Ladepunkten installiert sowie eine bestimmte Zahl von Stellplätzen vorgerüstet sein müssen.


Die überarbeitete Gebäuderichtlinie „Energy Performance of Buildings Directive (EPBD)“ gehört zum zweiten Teil des klimapolitischen Großprojektes „Fit for 55“, mit dem die gesamte europäische Gesetzgebung in Energie- und Klimafragen neu aufgestellt werden soll.


Bei den Anforderungen der EPBD wird zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden. Außerdem ist relevant, ob es sich um Neubauten und renovierungsbedürftige Gebäude handelt.


Die wichtigsten Anforderungen der EPBD nach Gebäudekategorie sind im chargeBIG Booklet auf unserer Webseite zusammengefasst. Außerdem geben wir Ihnen Handlungsempfehlungen mit auf den Weg und beraten Sie gerne bei der Planung und Errichtung von Ladeinfrastruktur, die mit der EPBD konform ist.


Hier geht es zum MAHLE chargeBIG Booklet.

 
 
 

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